Anwaltliches Berufsrecht
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gilt ein spezielles Berufsrecht. Dazu gehören:
- die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
- für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft sowie
- für ausländische Kolleginnen und Kollegen das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland.
Den genauen Inhalt der berufsrehtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik "Informationspflichten gemäß § 6 TDG".